AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Steppenberg Vertriebs GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen (auch Vermietungen) und Angebote der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, es gilt dann die jeweils aktuelle Ausgabe der AGB. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheines, der von der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH, deren Vertreter oder der von ihm beauftragten Spediteur vorgelegt wird, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/ Mieters/ Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen, diese AGB entfalten keine Wirkung.
2. Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Verbraucher erhalten auf Wunsch ein Angebot in dem die Mehrwertsteuer mitbeinhaltet ist. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH 30 Tage gebunden.. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax, E-Mail, keine SMS, WhatsApp oder vergleichbare Kurznachrichtendienste oder Messenger) Bestätigung der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Fa. Rabenring GmbH nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt diese Bestätigung als erteilt.
2. Die in Prospekten, Onlineshop, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Farbbezeichungen, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise / Zahlungen
1. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Auftragsbestätigungen und Rechnungen getrennt ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Preisangaben in Preislisten, Onlineshop oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss, dies gilt auch für Verbraucher, die dann ein 14-tägies Rücktrittsrecht vom Vertrag haben, dies gilt nicht für angefertigte Waren und Zuschnitte.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk Am Schlosspark 2, 01471 Radeburg. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers/Mieters zuzüglich eines angemessenen Verpackungs-zuschlages. Die Mindestbestellmenge beträgt den Gegenwert von € 35.
5. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Bei Zahlung auf Rechnung sind die Rechnungen der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Rabenring GmbH über den Betrag verfügen kann. Zahlung in Ersatzwährung, z.B. Bitcoins werden nicht aktzeptiert.
7. Wenn der Käufer/ Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der, Steppenberg Vertriebs GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers/ Mieters in Frage stellen, so ist die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Einschalten eines Inkassobüros hat der Käufer/ Mieter die Kosten der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH zu tragen.
8.Bei Nutzung eines Banklastschriftverfahrens ermächtigt der Käufer/ Mieter die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH, die vom Käufer/ Mieter zu erbringenden Zahlungen zu Lasten des vom Käufer/ Mieter angegebenen Kontos einzuziehen. Der Käufer/ Mieter hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften ist die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH berechtigt, dem Käufer neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 zu berechnen, soweit die Rücklastschrift vom Käufer/ Mieter zu vertreten ist.
9.Dem Käufer/ Mieter obliegt es einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, die Firma Steppenberg Vertriebs GmbH ist berechtigt einen höheren Schaden nachzuweisen und gem. dieser Bedignungen einzufordern.
10. Alle Zahlungen haben direkt an die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmittel berechtigt.
10. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH.
11. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer, ist die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH berechtigt, 20% des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht- sowie Rückfrachtkosten als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
§ 4 Art der Lieferung, Gefahrübergang, Transportversicherung
1. Wenn der Käufer/ Mieter bei Vertragsabschluß keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH verlassen hat.
3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/ Mieters verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer/ Mieter die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferter Ware verweigert hat.
4.Die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers/ Mieters zu versichern, die Kosten trägt der Käufer/ Mieter.
5.Für Verbraucher gelten die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Die von der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von 5 Tagen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer/ Mieter nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 6 Gewährleistungen und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers/ Mieters Ersatz oder bessert nach.
Farb- und Beschaffenheitsweichungen, auch indem selben Liefergegenstand, sind kein Mangel,
die Farben im Shop dienen der Orientierung
Ein Liefergegenstand überwiegend aus Naturmaterialien verändert sich je nach Umgebung um einen Wert von bis zu 20% (Länge oder Breite), dies ist kein Mangel, sondern diesem Naturprodukt geschuldet.
Nach Zuschnitt, Anfertigung nach Maß oder sonst begonnener Verarbeitung der Liefergegenstände ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Dies gilt auch für handelsübliche Anwendungen. Mehrfache Nachbesserungen, für Verbraucher dreimalig, sind zulässig. .
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate bei Neuwaren und beginnt mit dem Datum der Lieferung.. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln des Verbrauchgüterkaufs. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung ausgeschlossen
3. Der Käufer/ Mieter muss die Lieferung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs / Paketdiensts unterrichten. Im Übrigen müssen der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH bereitzuhalten. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH aus.
4.Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Pflegeanweisung der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers/ Mieters, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, hat die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH das Wahlrecht:
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH geschickt wird;
b) der Käufer/ Mieter das schadhafte Teil bereit hält und ein Mitarbeiter der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer/ Mieter verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH zu bezahlen sind.
7. Die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskünften und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aller sonst in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
9. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) , die der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH übergeht. Der Käufer/ Mieter verwahrt das (Mit-) Eigentum der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH(Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorsorglich werden die dem Käufer von der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH gelieferten Waren auch sicherungsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer/ Mieter diese Gegenstände unentgeltlich für die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH verwahrt.
3. Der Käufer/ Mieter ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind in keinem Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer/ Mieter bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH ab. Die Fa. Rabenring GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/ Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer/ Mieter auf das Eigentum der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/ Mieters - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers/ Mieters gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Miete
Bei Vermietung von Liefergegenständen gelten die nachfolgenden Bedingungen zusätzlich. Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände unbeschädigt an die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH zurückzugeben. Ist eine nach Mietende Abholung vereinbart, ist der Liefergegenstand durch den Mieter abholfertig und aufladebereit zu halten. Bei einer Vielzahl von Liefergegenständen findet die endgültige Zählung und Schadensfeststellung in den Räumen der Firma Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH statt. In Verlust gegangene Liefergegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert der Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH berechnet. Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Liefergegenstände bis zur tatsächlichen Rückgabe an die Fa. Steppenberg Vertriebs GmbH.
Bei Nichterkannten Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, gilt die vorgenannte Haftungseinschränkung nicht.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Datenschutz
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, ausschließlich Dresden.
2.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Hinweis nach § 36 VSBG: Steppenberg Vertriebs GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
3. Vereinbarungen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzrichtlinie.
Radeburg, 26.03.2018